Verwaltungsgerichtshof 95/04/0244

95/04/0244Verwaltungsgerichtshof28.08.1997

Regest

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0244

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.08.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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