Verwaltungsgerichtshof 95/04/0247

95/04/0247Verwaltungsgerichtshof28.10.1997

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0247

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seines Ausspruches über die Zurückweisung des "Modifizierungsansuchens vom 21.9.1992" wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.