Verwaltungsgerichtshof 95/05/0001

95/05/0001Verwaltungsgerichtshof23.03.1999

Regest

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung eigener Wirkungsbereich Planung Widmung BauRallg3 Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Rechtsmittelverfahren sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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