Verwaltungsgerichtshof 95/05/0046

95/05/0046Verwaltungsgerichtshof20.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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