Verwaltungsgerichtshof 95/05/0062

95/05/0062Verwaltungsgerichtshof19.09.1995

Regest

Baurecht Nachbar Beglaubigung der Kanzlei Vervielfältigung von Ausfertigungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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