Verwaltungsgerichtshof 95/05/0085

95/05/0085Verwaltungsgerichtshof20.06.1995

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des Beschwerdeführers

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1995

Spruch

1. Gemäß § 46 VwGG wird den Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand NICHT STATTGEGEBEN.

2. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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