Verwaltungsgerichtshof 95/05/0096

95/05/0096Verwaltungsgerichtshof21.05.1996

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Baurecht Planungswesen Unterschrift des Genehmigenden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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