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95/05/0101•Verwaltungsgerichtshof 95/05/0101
95/05/0101Verwaltungsgerichtshof19.09.1995
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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