Verwaltungsgerichtshof 95/05/0101

95/05/0101Verwaltungsgerichtshof19.09.1995

Regest

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0101

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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