Verwaltungsgerichtshof 95/05/0104

95/05/0104Verwaltungsgerichtshof23.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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