Verwaltungsgerichtshof 95/05/0165

95/05/0165Verwaltungsgerichtshof26.03.1996

Regest

Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Landeshauptstadt St. Pölten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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