Verwaltungsgerichtshof 95/05/0188

95/05/0188Verwaltungsgerichtshof23.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0188

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,--, der erst- und zweitmitbeteiligten Partei insgesamt S 12.740,-- und der drittmitbeteiligten Partei S 12.500,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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