Verwaltungsgerichtshof 95/05/0193

95/05/0193Verwaltungsgerichtshof10.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0193

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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