Verwaltungsgerichtshof 95/05/0219

95/05/0219Verwaltungsgerichtshof23.04.1996

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0219

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.940,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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