Verwaltungsgerichtshof 95/05/0224

95/05/0224Verwaltungsgerichtshof21.05.1996

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Unterschrift des Genehmigenden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0224

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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