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95/06/0032•Verwaltungsgerichtshof 95/06/0032
95/06/0032Verwaltungsgerichtshof28.09.1995
Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Einfluß auf die Sachentscheidung Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Tirol Aufwendungen von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenbegehren der mitbeteiligten Gemeinde wird abgewiesen.
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