Verwaltungsgerichtshof 95/06/0057

95/06/0057Verwaltungsgerichtshof28.03.1996

Regest

Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Salzburg insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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