Verwaltungsgerichtshof 95/06/0072

95/06/0072Verwaltungsgerichtshof25.04.1996

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.