Verwaltungsgerichtshof 95/06/0080

95/06/0080Verwaltungsgerichtshof28.03.1996

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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