Verwaltungsgerichtshof 95/06/0116

95/06/0116Verwaltungsgerichtshof25.04.1996

Regest

Baurecht Nachbar Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0116

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- je zu einem Drittel binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.