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95/06/0132•Verwaltungsgerichtshof 95/06/0132
95/06/0132Verwaltungsgerichtshof24.04.1997
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat der beschwerdeführenden Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der beschwerdeführenden Gemeinde wird abgewiesen.
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