Verwaltungsgerichtshof 95/06/0239

95/06/0239Verwaltungsgerichtshof07.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1996

Spruch

Der Antrag der Beschwerdeführer vom 12. Juli 1994 auf Zuerkennung der Parteistellung im Verfahren betreffend die Trassenverordnung der Bundesstraße S 18 wird gemäß § 42 Abs. 4 VwGG in Verbindung mit § 46 Abs. 4 UVP-Gesetz abgewiesen.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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