Verwaltungsgerichtshof 95/06/0244

95/06/0244Verwaltungsgerichtshof07.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0244

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 13.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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