Verwaltungsgerichtshof 95/07/0026

95/07/0026Verwaltungsgerichtshof21.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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