Verwaltungsgerichtshof 95/07/0028

95/07/0028Verwaltungsgerichtshof28.03.1996

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beschwerde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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