Verwaltungsgerichtshof 95/07/0041

95/07/0041Verwaltungsgerichtshof20.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0041

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.07.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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