Verwaltungsgerichtshof 95/07/0051

95/07/0051Verwaltungsgerichtshof20.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.07.1995
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1995:1995070051.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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