Verwaltungsgerichtshof 95/07/0079

95/07/0079Verwaltungsgerichtshof28.02.1996

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Verhältnis zu anderen Materien und Normen Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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