Verwaltungsgerichtshof 95/07/0139

95/07/0139Verwaltungsgerichtshof28.02.1996

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1996

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Jeder Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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