Verwaltungsgerichtshof 95/07/0172

95/07/0172Verwaltungsgerichtshof25.04.1996

Regest

Gewerberecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0172

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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