Verwaltungsgerichtshof 95/07/0176

95/07/0176Verwaltungsgerichtshof28.02.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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