Verwaltungsgerichtshof 95/07/0233

95/07/0233Verwaltungsgerichtshof13.11.1997

Regest

Formerfordernisse Formgebrechen behebbare

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0233

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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