Verwaltungsgerichtshof 95/08/0017

95/08/0017Verwaltungsgerichtshof31.03.1998

Regest

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Handelsrecht Gesellschaftsrecht Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/08/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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