Verwaltungsgerichtshof 95/08/0134

95/08/0134Verwaltungsgerichtshof23.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/08/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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