Verwaltungsgerichtshof 95/08/0168

95/08/0168Verwaltungsgerichtshof26.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/08/0168

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1995

Spruch

Die Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 37.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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