Verwaltungsgerichtshof 95/08/0240

95/08/0240Verwaltungsgerichtshof19.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/08/0240

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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