Verwaltungsgerichtshof 95/08/0339

95/08/0339Verwaltungsgerichtshof06.05.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/08/0339

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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