Verwaltungsgerichtshof 95/08/0347

95/08/0347Verwaltungsgerichtshof19.03.1996

Regest

Entgelt Begriff Anspruchslohn

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/08/0347

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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