Verwaltungsgerichtshof 95/09/0005

95/09/0005Verwaltungsgerichtshof07.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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