Verwaltungsgerichtshof 95/09/0023

95/09/0023Verwaltungsgerichtshof22.06.1995

Regest

Allgemein Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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