Verwaltungsgerichtshof 95/09/0097

95/09/0097Verwaltungsgerichtshof21.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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