Verwaltungsgerichtshof 95/09/0120

95/09/0120Verwaltungsgerichtshof29.10.1997

Regest

Verfahrensrecht Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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