Verwaltungsgerichtshof 95/09/0144

95/09/0144Verwaltungsgerichtshof07.03.1996

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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