Verwaltungsgerichtshof 95/09/0178

95/09/0178Verwaltungsgerichtshof07.05.1996

Regest

Anforderung an ein Gutachten Verfahrensrecht Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0178

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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