Verwaltungsgerichtshof 95/09/0199

95/09/0199Verwaltungsgerichtshof07.05.1996

Regest

Verbesserungsauftrag Bejahung Berufungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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