Verwaltungsgerichtshof 95/09/0201

95/09/0201Verwaltungsgerichtshof24.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1997

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Stadt Steyr Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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