Verwaltungsgerichtshof 95/09/0254

95/09/0254Verwaltungsgerichtshof29.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0254

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Arbeitsmarktservice Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exeution zu ersetzen.

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