Verwaltungsgerichtshof 95/09/0276

95/09/0276Verwaltungsgerichtshof07.05.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0276

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Arbeitsmarktservice Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 5.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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