Verwaltungsgerichtshof 95/09/0286

95/09/0286Verwaltungsgerichtshof11.04.1996

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0286

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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