Verwaltungsgerichtshof AW 95/10/0007

AW 95/10/0007Verwaltungsgerichtshof18.07.1995

Regest

Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten Besondere Rechtsgebiete Naturschutz und Landschaftsschutz Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil Zwingende öffentliche Interessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 95/10/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.07.1995

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.

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