Verwaltungsgerichtshof 95/10/0017

95/10/0017Verwaltungsgerichtshof26.06.1995

Regest

Mängel im Spruch Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift Strafnorm Mängel im Spruch Verwaltungsvorschrift Blankettstrafnorm Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.